GEMA-freie Musik für die Videoproduktion

GEMA-freie Musik für die Videoproduktion

Der Fortschritt macht es möglich, dass wir alle nahezu 24 Stunden am Tag eine Full-HD-Videokamera mit uns herumtragen. Egal ob auf einer Geburtstagsparty, im Urlaub oder im täglichen Leben – das Smartphone ist immer dabei und hält jeden erdenklichen Moment als Bewegtbild fest. Somit ist es keine große Überraschung, dass immer mehr Menschen kleine Filme verschiedenster Erlebnisse zusammenschneiden, diese musikalisch untermalen und dann auf YouTube, Facebook oder eine andere Plattform laden.

Hierbei sind Rechte oder Lizenzen immer dann einzuholen, sobald die Musik für den Film eine gestalterische Rolle spielt. Man kann eigentlich davon ausgehen, dass dies so gut wie immer der Fall ist. Wobei es keine Rolle spielt , ob die Musik nachträglich dem Video hinzugefügt wurde oder es sich um den Originalton aus der Kamera handelt. Filmt man etwa die Freunde im Club beim Tanzen, und im Hintergrund schallt der neueste Chart-Kracher aus den Lautsprechern, dann wäre dieser Upload auf YouTube eigentlich eine ganz klare Urheberrechtsverletzung, da dieser Künstler mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von der GEMA vertreten wird.

In meinem Beiträg werde ich kurz beleuchten, auf was man beim Thema Urheberrecht in der Musik achten sollte und welche kostenlosen Möglichkeiten man nutzen kann.

UPDATE: Da sich GEMA und YouTube mittlerweile geeinigt haben, hat sich die urheberrechtliche Situation in einigen Punkten entzerrt. Bitte beachte dazu auch den Kommentar nebst Link von Alexander Talmon unter diesem Beitrag.

Die GEMA & YouTube

GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft und vertritt die Urheberrechte von Verlegern im Musikbereich, Komponisten und Textdichtern. Kurz gesagt: Sie kümmert sich um den Schutz des geistigen Eigentums sowie die Entlohnung der besagten Künstler. Einigen mag die GEMA vielleicht erst seit dem ständigen Auftauchen auf YouTube ein Begriff sein.

YouTube GEMA

Abbildung: Urheberrechtsstreit zwischen YouTube und GEMA

Diese Meldung beruht auf einem Streit zwischen der GEMA und YouTube. Die GEMA hätte gerne Gebühren pro Video von YouTube, um damit die Urheber der Lieder, die sie vertritt, zu entlohnen. Solange dieser Streit andauert, blockiert YouTube eine Vielzahl an Videos mit urheberrechtsverletzenden Inhalten. Nicht nur deswegen rate ich ganz klar vom Gebrauch solcher Musikstücke ab. Wie das Wort „Urheberrechtsverletzung“ schon erahnen lässt, kann die Nutzung eines solchen Titels nicht nur eine Sperrung des Videos bedeuten, sondern natürlich auch sehr teuer werden.

Welche Musiker sich bei der GEMA registriert haben, ist eigentlich recht einfach einzugrenzen. Das betrifft im Grunde so ziemlich alles, was im Radio läuft, in den Charts vertreten ist oder einigermaßen bekannt ist. Im Zweifel sollte man aber immer bei der GEMA nachfragen. Ein erster und sehr guter Anlaufpunkt ist auf jeden Fall die Onlinedatenbank der Verwertungsgesellschaft.

GEMA-frei ist nicht gleichbedeutend mit kostenlos

Wenn es Künstler gibt, die bei der GEMA registriert sind, dann gibt es logischerweise auch Künstler, die genau das nicht sind. Deren Songs unterliegen aber trotzdem dem Urheberrecht. Musiker in diesem Bereich verkaufen ihre GEMA-freie Musik anhand verschiedener Lizenzen für eine einmalige Nutzung. Diese sind wesentlich günstiger als der Rechteerwerb bei der Verwertungsgesellschaft.

Die Lizenzen sind nach Nutzungsart unterteilt und steigen im Preis, je mehr Zuschauer man voraussichtlich erreicht. So bekommt man zum Beispiel bei Musicfox eine Lizenz für eine nicht kommerzielle und private Nutzung eines Songs für 15 €. Möchte man denselben Song für einen professionellen Imagefilm nutzen, liegt man schon bei 75 €. Für einen internationalen TV-Spot ist man dann mit knapp 700 € dabei. Das mag für eine einmalige Nutzung eines Musiktitels recht viel klingen, ist aber im Vergleich zum direkten Erwerb bei der GEMA um ein Vielfaches günstiger.

Hier einige Beispiele für Anbieterseiten:

Diese und ähnliche Seiten gibt es zahlreich im Internet. Ich empfehle immer genau auf die Nutzungsbedingungen und die Lizenzen zu achten. Also darauf, für was man die Lieder verwenden darf und ob eine Bearbeitung, zum Beispiel eine Kürzung, des Songs erlaubt ist.

Außerdem ist extrem wichtig, dass man nach dem Kauf der Lizenz eine schriftliche Bestätigung erhält, dass es sich bei dem Werk um ein GEMA-freies Stück handelt. Sollte nämlich die GEMA über den fertigen Film stolpern, dann besteht die sogenannte GEMA-Vermutung. Das bleibt auch so lange so, bis etwas Gegenteiliges bewiesen ist. Die Pflicht, den jeweiligen Nachweis zu erbringen, hat man, wie sollte es anders sein, natürlich immer selbst.

Vorsicht bei gemeinfreier Musik!

Oft hört man, dass musikalische Werke, bei denen der Komponist länger als 70 Jahre tot ist, komplett in den Bereich der GEMA-freien Musik fallen. Nach dieser Zeit ist die gesetzliche Schutzfrist (§ 64 UrhG) abgelaufen und die Musik ist tatsächlich damit GEMA-frei. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass nichtsdestotrotz Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler bestehen können. Diese Rechte werden von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wahrgenommen. Nimmt also ein Orchester ein Stück von Richard Wagner auf CD auf, dann bedarf die Nutzung unter Umständen einer Rechteklärung mit den Musikern, die die besagte Aufnahme eingespielt haben.

Kostenlose GEMA-freie Musik

Neben all dem gibt es aber auch Portale, die ihre Musiktitel vor allem für die private Nutzung kostenlos anbieten. Auch hier sollte man unbedingt auf die Nutzungsbedingungen achten! Oft muss man dann im Abspann oder unter dem Video die Interpreten und Titel nennen oder sogar die Website verlinken.

Der Nachteil an diesen kostenlosen Angeboten ist, dass man die oben erwähnte GEMA-Freistellung zumeist nicht erhält, da die Anbieter bzw. die Komponisten die Lizenzen selbstverständlich verkaufen möchten. Man hat also keinerlei Handhabe für den Fall, dass die GEMA auf das Video und das verwendete Lied aufmerksam wird. Inwieweit die Anbieter und Komponisten dann auf den Nutzer zukommen, sollte man vorher über die Website erfragen und sich am besten auch dahingehend absichern.

Hier einige Beispiele für kostenlose Angebote:

Lieber auf Nummer sicher gehen!

Spätestens jetzt sollte man gemerkt haben, dass man sich bei diesem Thema recht schnell mal in die Nesseln setzen kann. Deswegen ist meine Empfehlung bei dem Erstellen eines normalen Homevideos, eine Lizenz (wie zum Beispiel bei Musicfox) für den privaten Gebrauch zu kaufen und somit auch die schriftliche GEMA-Freistellung für das Musikstück zu erhalten. Man erspart sich jede Menge Ärger und umgeht auch eine eventuelle Geldstrafe. Außerdem tut man den Künstlern etwas Gutes.

Neben all diesen Möglichkeiten kann man natürlich auch seine eigene Musik komponieren und verwenden. Aber auch hier gilt: Der Nutzer muss nachweisen, dass das Stück und der Interpret durch keine Verwertungsgesellschaft vertreten werden. Man sollte also alles aufheben, womit man die Erstellung des Songs nachweisen kann.

Hat man sich dann für einen Musiktitel entschieden, kann man nur noch hoffen, dass er auch stilistisch zum Film passt. Ansonsten geht die ganze Produktion dann wie hier nach hinten los:

Über Erfahrungen oder eigene Beispielvideos in den Kommentaren würde ich mich wie immer sehr freuen.
GEMA-freie Musik für die Videoproduktion
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Stefan Thielicke

Stefan Thielicke

Stefan Thielicke produziert Filme jeglicher Art. Neben dem sehr populär gewordenen Imagefilm gilt sein Interesse vor allem der Eventdokumentation. Emotionen per Bewegtbild zu transportieren ist seine Leidenschaft. Er ist Mitbegründer der Filmproduktion neurat UG Leipzig.

16 Reaktionen zu “GEMA-freie Musik für die Videoproduktion”

  1. Martin Winkelhofer

    Ich finde die Musik jetzt nicht so schlecht…

    Antworten
    1. Stefan Thielicke
      Stefan Thielicke

      Hallo Martin,

      danke für Deinen Kommentar. Natürlich ist die Musik an sich nicht schlecht. Sie passt aber nicht wirklich zum Inhalt der transportiert werden soll. Raststätten-WC und Klavierballade? ;-)

      Antworten
  2. Claudia Dieterle
    Claudia Dieterle

    Hallo Stefan,

    ich denke nicht, dass das Video von Sanifair wegen der Musik gescheitert ist. Ich kannte Sanifair nicht und musste erst mal in Google schauen, was die konkret machen. Werbung, wo nicht klar ist, worum es eigentlich geht, bringt nichts, da der Bezug zum Produkt oder zur Dienstleistung nicht hergestellt wird.

    Das ist ein Problem in der heutigen Zeit, dass Bilder, Musik, usw. schnell und einfach zugänglich sind und das Urheberrecht oft missachtet wird.

    Die meisten meiner Videos habe ich mit Video easy 4 HD von Magix erstellt, wo es auch Musikstücke zur Auswahl gibt. Weil die irgendwann nicht mehr ausreichten, habe ich noch den Music Maker Soundtrack Edition und das Nachvertonungsarchiv, beides ebenfalls von Magix, gekauft. Und obwohl ich alles gekauft habe, gab es bei einem Video von mir ein Problem auf YouTube, weil mir Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Es gab dann ein Hin und Her zwischen YouTube, Magix und mir, bis geklärt war, dass keine Urheberrechtsverletzung vorlag und mein Video freigegeben wurde. Ich kann bei jeder Musik, die ich verwendet habe, genau sagen, woher ich sie habe.

    Deshalb kann ich Dir nur 100 % zustimmen, wie wichtig es ist, die Nutzungsbedingungen und Lizenzen vorher genau zu überprüfen, schriftlich ein Einverständnis einzuholen und offiziell zu kaufen.

    Viele Grüße
    Claudia

    Antworten
    1. Stefan Thielicke
      Stefan Thielicke

      Hallo Claudia,

      danke für deinen Kommentar.

      Ja der Film ist tatsächlich nicht ausschließlich an der Musik gescheitert. Da liefen einige Dinge schief. Aber unbekannter hat es sie mit fast 500.000 Views natürlich auch nicht gemacht. ;-)

      Zum Thema Music Maker kann ich nur sagen, was du ja letztendlich auch schon erwähnt hast, dass man sich genau die Lizenzbestimmungen durchlesen sollte. Ich vermute nämlich, dass eine kommerzielle Nutzung von Magixs Seite her ausgeschlossen ist. Inwieweit man dann nachweisen kann, dass die genutzten Samples GEMA-frei sind, kann ich ehrlich gesagt nur schwer nachvollziehen. Normal müsste der Software so ein Nachweis eigentlich beiliegen. Zumindest wäre das für den User die einfachste Lösung.

      LG
      Stefan

      Antworten
  3. Dani Schenker
    Dani Schenker

    Hallo Stefan! Danke für diesen informativen Beitrag. Das ist ein Thema, mit dem ich mich noch sehr wenig auseinandergesetzt habe. Da ich in Zukunft aber mehr Videos erstellen möchte, wird das sicher auch wichtig.

    Ich habe schon 2-3 Mal Soundtracks von audiojungle.net gekauft. Kennst du die Plattform? Und falls ja, würdest du die als „sicher“ bezeichnen? Also im Bezug auf GEMA?

    Danke dir!

    Antworten
  4. Stefan Thielicke
    Stefan Thielicke

    Hallo Dani,

    die Seite audiojungle.net kenne ich natürlich. Ich weiß, dass sie sehr beliebt ist, da sie recht günstig ist. Dieses Portal bietet Royalty Free Music an.

    „Royalty free bedeutet in diesem Falle, dass die Verlagsrechte (auch Herstellungsrechte genannt) und die Leistungsschutzrechte an den fertigen Produktionen bereits geklärt sind. Man erwirbt das Recht, ein bestimmtes Werk (Komposition) mit einem anderen Werk (z.B. Film) zu verbinden, z. B. in Form eines vertonten Filmes.

    Royalty free können auch Werke eines Komponisten sein, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist.“

    Soweit die offizielle Erklärung der GEMA, was Royalty Free bedeutet. Audiojungle selbst schreibt zu dem Thema:

    „AudioJungle is a royalty-free stock audio Web site, authors are not allowed to submit audio/music that is registered with any Performance Rights Organizations (PROs) such as ASCAP , BMI, Harry Fox, SESAC etc…“

    Ich selbst kann aus Erfahrung berichten, dass Youtube mir Filme mit Musik von Audiojungle schon mit dem Vermerkt „Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern“ versehen hat. So eine wirklich klare Linie ist hier also nicht erkennbar. Im Zweifel kann ich auch nur wieder dazu raten, die Künstler vor dem Erwerb einer Lizenz anzuschreiben und nachzufragen.

    Ich selbst nutze sehr gerne die Seite http://www.soundtaxi.net. Hier ist zwar die Lizenz für die private Nutzung etwas teurer, aber man kann in der Suchmaske schon explizit nur GEMA-freie Ergebnisse ausgeben lassen. Eine GEMA-Freistellung bekommt man danach natürlich auch.

    Ehrlich gesagt finde ich die Auswahl auf Audiojungle auch recht schnell erschöpft und auch sehr eintönig. Das liegt aber einfach daran, dass ich mich dann durchaus mal 4 Stunden über so eine Plattform klicke und den richtigen Titel suche. :-) Nicht zu vergleichen mit dem privaten Gebrauch.

    ich hoffe ich konnte etwas helfen. Wie du merkst ist es ein recht tricky Thema. :-)

    LG
    Stefan

    Antworten
    1. Dani Schenker
      Dani Schenker

      Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Stefan!
      Das Thema ist wirklich nicht einfach. Angefangen damit, dass man sich diese Sätze der GEMA und so schon 5 Mal muss durchlesen, um überhaupt was zu verstehen ;-)
      Schlussendlich muss ich mich da wohl mal noch genauer damit beschäftigen, bevor ich da zu viel mache. Da werde ich wohl nicht drum herum kommen…

      Antworten
      1. Stefan Thielicke
        Stefan Thielicke

        Sehr gerne!

        Ich kann tatsächlich nur raten sich weiter zum Thema zu informieren, wenn man damit arbeiten möchte. Vor allem beim Anbieter selbst immer wieder checken, ob alles seine Richtigkeit hat. Hat man dann einmal eine Seite gefunden, wie zum Beispiel Soundtaxi, dann vertraut man der und kauft auch immer wieder dort. Ich verstehe allerdings, dass 35€ für eine private Lizenz nicht gerade wenig Geld ist. :-)

        Antworten
  5. Bernd

    Ich habe mir von Olaf Rabe – Raven Studio ein Musikpaket vor Jahren gekauft. Ist gemafrei. man bekommt mit der Lieferung ein entsprechendes Zertifikat mitgeliefert, falls mal ein schriftlicher Nachweis erforderlich sein sollte. Es gibt verschiedene Musik-Themen. Für meine wenigen YouTube-Videos reicht es vollkommen.

    Antworten
    1. Stefan Thielicke
      Stefan Thielicke

      Hallo Bernd,

      sowas ist natürlich auch ein völlig legitimer Weg. Allerdings muss man natürlich hier auch schauen, ob die gekauften Titel, wenn gewollt, auch für den kommerziellen Einsatz nutzbar sind und wie sie veröffentlicht werden dürfen. Ansonsten sehe ich hier das Problem, dass man in seinen Möglichkeiten recht eingeschränkt ist, da ich Musik doch gerne immer sehr passend zum jeweiligen Projekt aussuche. Für den normalen Hausgebrauch ist das aber wie gesagt eine völlig ausreichende Lösung.

      LG
      Stefan

      Antworten
  6. Markus Mattscheck

    Hallo Stefan,

    prima Artikel und hilfreiche Tipps. Ich habe in meinem neuen Artikel zur Erstellung von Online-Videos auch gleich einen Link darauf gesetzt. http://www.onlinemarketing-praxis.de/video-marketing/tipps-zur-erstellung-von-online-videos (Ist im Abschnitt zur Nachvertonung)

    Viele Grüße,
    Markus

    Antworten
  7. Frank Doerr

    Mir sind 35,-€ oder mehr zur privaten Nutzung kein angemessener Preis. Ich habe für eine Diashow etwas Hintergrundmusik benötigt. Dafür soviel Geld zu zahlen sehe ich ehrlich gesagt nicht ein. Habe es dann bei http://www.gemafreie-music.de probiert. Bin für meinen Einsatzzweck 5,-€ los geworden.
    Das Angebot ist überschaubar, aber ich habe etwas für meine Diashow gefunden. Aber muss jeder selbst entscheiden wieviel er bereit ist dafür Geld auszugeben ;) Für mich hats gepasst

    Antworten
    1. Stefan Thielicke
      Stefan Thielicke

      Natürlich muss das jeder für sich selbst entscheiden und ich kann auch verstehen, dass man nicht so viel Geld ausgeben möchte.

      Ich muss aber auch ganz deutlich sagen, dass mit einem höheren Preis ganz klar die Qualität steigt. Und wenn eine Band sich die Mühe
      macht und etwas einspielt, dann möchte ich das auch bei Nutzung entsprechend entlohnen.

      Antworten
  8. Michael

    Hey Stefan,

    danke für die Übersicht! Gerade bei Kundenprojekten würde ich gar nicht so sehr auf den Preis achten. Die Qualität zählt und da geb ich dann gerne schon mal ein paar Euro mehr aus wenn der Klang und der Service stimmt. Wir hatten im letzten Projekt extrem viele Sonderwünsche von unserem Kunden und somit waren einige extra Anpassungen notwendig…

    Trotzdem sollte man die rechtliche Situation nie auf die leichte Schulter nehmen, daher schön dass es solche Artikel gibt die für das Thema sensibilisieren.

    Viele Grüße
    Michael

    Antworten
  9. Alexander Talmon

    Ich würde den Artikel mal aktualisieren, da sich die GEMA und Youtube mittlerweile geeinigt haben. Hierzu habe Ich auch gebloggt: https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/3915/gema-lizenzvertrag-mit-youtube/ Das Herstellungsrecht bzw. Sync-Recht muß nach wie vor vom Rechteinhaber eingeholt werden.

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  10. Matteo

    Hallo,

    ich möchte die Liste noch um mein kleines Archiv GEMAFREI.TV ergänzen.

    Für kommerzielle Projekte muss man die Musik kaufen – für rein private Zwecke darf man die Musik kostenlos nutzen.

    Viele Grüße
    Matteo

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